Corona-News

19.05.2021

Eingeschränkter Regelbetrieb ab Freitag, 21.05.2021

Liebe Familien,
endlich sind die Infektionszahlen im Landkreis Oberallgäu so weit gesunken, dass wir ab Freitag, 21.05.2021, wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln können.
Was bedeutet das:
* ALLE Kinder können ab diesem Freitag, 21.05.2021, die Kindertageseinrichtung wieder besuchen.
* Weiterhin bleiben die einzelnen Gruppen getrennt.
* Es gelten nach wie vor alle Regelungen zum Umgang mit kranken Kindern!
Bitte beachten Sie unsere Schließzeit vom 31.05. bis 04.06.2021.
Warmes Mittagessen in der Kita gibt es wieder ab dem 07.06.2021.
Weitere Änderung ab dem 07.06.2021:
Steigen die Fallzahlen wieder an, bleiben die Kitas bis zu einer 7-Tage-Inzidienz von 165 im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet.
Bis die Tage
Leitung
Bettina Ammann

14.05.2021

Notbetreuung + Cityflitzerkisten + Bastelkisten

Liebe Familien,

da der Inzidenzwert im Landkreis Oberallgäu weiter über 100 liegt, läuft die Notbetreuung am Montag weiter.

Alle Cityflitzer können sich ab heute wieder neue Aufgaben vor dem Kindergarten abholen.

Am Dienstag werden wieder alle Gruppenkisten neu bestückt und jedes Kind darf sich eine Tüte rausnehmen 🙂

Viel Spaß dabei

 

Bettina Ammann


10.05.2021

Informationen zum Umgang mit dem Inzidenzwert

Nach der mit Wirkung zum 23. April 2021 geänderten 12. BayIfSMV (§ 3) gehen wir aktuell wie folgt vor und reagieren mit der Umstellung bei folgenden Inzidenzschwellen:

· Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom Robert Koch-Institut (RKI) im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft.

· Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.

Nach wie vor gilt,

Inzidenz von 0-50: (Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen gerechnet auf 100.000 Einwohner): Regelbetrieb
Inzidenz von 50-100: eingeschränkter Regelbetrieb
Inzidenz über 100: Kitas geschlossen, Notbetreuung möglich für 4 Personengruppen


07.05.2021

Liebe Familien,

wir wurden jetzt gerade darüber informiert, dass für kommende Woche 10.05.-14.05.2021 weiterhin Notbetreuung gilt.

Wir hoffen auf rasch sinkende Fallzahlen, damit bald alle Kinder wieder bei uns in der Einrichtung betreut werden können!

Ich wünsche Ihnen am Wochenende einen schönen Muttertag 🙂

Leitung
Bettina Ammann


30.04.2021

Notbetreuung + Cityflitzer + Bastelkisten

Liebe Familien,

auch nächste Woche sind wir weiterhin in der Notbetreuung (03.05.-07.05.21).
Benötigen Sie dringend einen Betreuungsplatz, melden Sie sich bei mir.

Jeden Dienstag werden die Bastelkisten vor der Einrichtung neu befüllt und stehen zur Abholung bereit.
Ab heute gibt es auch neues Material für unsere Cityflitzer. Die Kiste ist extra beschriftet und seht vor dem Kindergarten.

Viel Spaß dabei

Bleiben Sie gesund,
ich wünsche allen Familien ein schönes und hoffentlich sonniges Wochenende.
Bettina Ammann


23.04.2021

Notbetreuung ab 26.04.2021

Liebe Familien,
wir haben die Information der Aufsichtsbehörde erhalten, dass die Kindertagesstätten, unter Vorbehalt, weiterhin geschlossen bleiben.
Diese Regelungen gilt für die kommende Woche.
Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben, informieren wir Sie zeitnah. Im Moment wird die Rechtsgrundlage geklärt.
Sollten Sie dringend eine Notbetreuung benötigen, melden Sie sich bitte bei uns.
Auch ich appelliere nochmals an alle Familien, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt, um das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen.
Bleiben Sie gesund
Bettina Ammann


16.04.2021

Notbetreuung und Cityflitzeraufgaben

Liebe Familien,

wir haben die offizielle Information der Aufsichtsbehörde erhalten, dass die

Kindertagesstätten weiterhin geschlossen bleiben.

Diese Regelungen gelten ab dem 19.04.2021 bis zum Ablauf des 25.04.2021.

Sollten Sie dringend eine Notbetreuung benötigen, melden Sie sich bitte bei uns.

Ich appelliere nochmals an alle Familien, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt, um das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen.

Für alle Cityflitzerkinder steht seit heute eine separate Kiste vor dem Kindergarten bereit.

Darin sind verschiedene Vorschulaufgaben.

Am Dienstag werden die Gruppenkisten wieder mit neuem Bastelmaterial bestückt.

Viel Spaß damit.

Bleiben Sie gesund

Leitung

Bettina Ammann


09.04.2021

Notbetreuung 09.04.2021

Liebe Familien,
wir haben die offizielle Information der Aufsichtsbehörde erhalten, dass die Kindertagesstätten weiterhin geschlossen bleiben.
Diese Regelungen gelten ab dem 12.04.2021 bis zum Ablauf des 18.04.2021.

Sollten Sie dringend eine Notbetreuung benötigen, melden Sie sich bitte bei uns.

Auch ich appelliere nochmals an alle Familien, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt, um das Infektionsgeschehen positiv zu beeinflussen.

Bleiben Sie gesund
Caroline Kaufmann


01.04.2021

Notbetreuung

Liebe Familien,

jetzt haben wir die offizielle Information von der Aufsichtsbehörde bekommen.
Die Kindertagesstätten sind weiterhin bis einschl. 11.04.2021 geschlossen.
Sollten Sie dringend eine Notbetreuung benötigen, melden Sie sich bitte bei mir.
Ich appelliere hier nochmals an alle Familien, die Notbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn es gar keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt!
Bleiben Sie gesund
Leitung
Bettina Ammann

31.03.2021

Neuer Elternbrief

Liebe Eltern,

anbei finden Sie einen neuen Elternbrief.

31.03.2021

 

Frohe Ostern!

Freundliche Grüße

Leitung Bettina Ammann


26.03.2021

Neue Infos zur Notbetreuung

Liebe Eltern,

leider wurde die Notbetreuung bis einschließlich 04.04.21 verlängert. Weitere Infos erhalten Sie in einem Elternbrief.

26.03.21 Notbetreuung

 

Bleiben Sie gesund

Leitung

Bettina Ammann


22.03.2021

Infos zur Notbetreuung

Liebe Eltern,

leider befinden wir uns seit 22.03.21 in der Notbetreuung. Anbei finden Sie in einem Elternbrief weitere Informationen.

Notbetreuung 19.03.21

 

Hoffentlich dürfen wir bald alle Kinder wieder bei uns begrüßen.

Ihr

Kita-Team


18.03.2021

Corona News: Lockerungen der Testpflicht für Kita-Kinder

Liebe Familien,

das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat einen neuen Newsletter veröffentlich. Das wichtigeste haben wir in einem Elternbrief für Sie zusammengefasst.

Test-Pflicht 18.03.21

 

Danke für Ihr Mitwirken! Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße

Ihr Team Maria Heimsuchung

 

P.S. Laden Sie sich gerne die Kita-App herunter, um schneller aktuelle Informationen zu erhalten.


16.03.2021

Öffnung der Pinguingruppe

Liebe Familien der Pinguingruppe,

heute war die zweite Testung und ich hoffe sehr, dass alle ihr negatives Testergebnis heute noch erhalten.

Ab morgen, 17.03.2021, dürfen die Pinguinkinder wieder in den Kindergarten kommen.

Voraussetzung dafür:

– Ein negatives Testergebnis.
– Vorlage der Bestätigung des negativen Testergebnisses (Anhang in der Mail vom 07.03.21).

Ohne diese Vorlage darf das Kind die Einrichtung nicht betreten!

Sollte das Pinguinpersonal ihr negatives Testergebnis nicht bis morgen erhalten haben, springen Kolleginnen aus anderen Gruppen bei den Pinguinen ein.

Hoffentlich bis morgen.

Leitung
Bettina Ammann


15.03.2021

Umgang mit Erkältungssymptomen und Testung

Liebe Familien,

das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat einen neuen Newsletter veröffentlich, der den Umgang mit Erkältungssymptomen im Kita-Bereich aus gegebenem Anlass (erneut steigende Zahlen an Infizierten und Ausbreitung der Mutation) erneut thematisiert. Die Kinder und Mitarbeiter mit Erkältungssymptomen dürfen die Kindertageseinrichtung nicht bzw. bei leichten Symptomen nur mit einem negativen Testergebnis auf SARS-CoV-2 besuchen (Test von der Teststation, Apotheke oder vom Hausarzt möglich).

Hierzu haben wir einen Elternbrief verfasst, welcher an jeder Gruppentüre aushängt:

Elternbrief vom 15.03.2021

Lesen Sie auch die aktuellen Informationen des Bayerischen Staatsministeriums:

406-newsletter

Info stmas

Danke für Ihr Mitwirken! Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße

Ihr Team Maria Heimsuchung

 

PS: Laden Sie sich gerne die Kita-App herunter, um schneller aktuelle Informationen zu erhalten.


07.03.2021

Pinguingruppe in Quarantäne – Bitte überprüfen Sie Ihr E-Mail Postfach!

Liebe Familien der Pinguingruppe,

bitte schauen Sie in Ihrem E-Mail Postfach nach. Wir haben Ihnen die Informationen vom 

Gesundheitsamt weitergeleitet.

Sollte die Nachricht nicht bei Ihnen angekommen sein, schreiben Sie uns bitte eine Mail an:

kiga-maria-heimsuchung@web.de

Alles Gute!

Leitung

Bettina Ammann


06.03.2021

!!! Gruppenschließung !!!

Liebe Eltern,

leider haben wir einen bestätigten Corona-Fall in der Pinguingruppe.

Aus diesem Grund ist die gesamte Pinguingruppe ab sofort in Quarantäne.

Alle anderen Gruppen sind weiterhin geöffnet.

Sollten Sie Bedenken haben, können Sie Ihr Kind selbstverständlich für die nächste Zeit abmelden.

Bleiben Sie gesund!

Leitung

Bettina Ammann

 

Quarantäne Pinguine


15.02.2021

Weiteres Vorgehen ab dem 22.02.2021

Liebe Eltern,

ab dem 22. Februar 2021 ist die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich, wenn sich die 7-Tages-Inzidenz in Landkreisen und kreisfreien Städten unter 100 befindet. Demnach dürfen wir ab kommenden Montag, den 22.02.2021, wieder alle Kinder unserer Kita begrüßen.

Wichtig: Wir können leider ab dem 22. Februar noch kein Mittagessen anbieten. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Brotzeit mit, sollte es über Mittag in der Einrichtung bleiben. Wir werden Ihnen zeitnah mitteilen, wenn dies wieder möglich ist.

Weitere Informationen können Sie dem aktuellen Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums entnehmen:

393. Newsletter

Am Dienstag, den 16.02.2021, können Sie die letzte Basteltüte für zu Hause abholen, bevor wir ab nächster Woche in den eingeschränkten Regelbetrieb starten. Sollten Sie in den letzten Wochen keine Tüten aus den Gruppenboxen vor dem Eingang geholt haben, dürfen Sie dies gerne nachholen.

Wir freuen uns auf Sie!

Viele Grüße

Ihr Team Maria Heimsuchung


25.01.2021

Zusätzliche Kinderkrankentage für Eltern

387. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, 22.01.2021
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Informationen zu den zusätzlichen Kinderkrankentagen

Der Bundestag und der Bundesrat haben beschlossen, rückwirkend zum 05.01.2021 die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von zehn auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage) und eine Inanspruchnahme auch ohne Erkrankung des Kindes bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bzw. bei einem eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen.

Anträge auf das Kinderkrankengeld in diesen Fällen sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Eine Krankschreibung durch eine Ärztin oder einen Arzt bedarf es in den Fällen des Arbeitsausfalls aufgrund der Kinderbetreuung nicht, da die Kinder ja nicht krank sind. Die Krankenkassen können einen von den Einrichtungen auszufüllenden Nachweis verlangen. Hierfür hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt. Diese Musterbescheinigung kann von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen verwendet werden und dem formellen Antrag der Eltern bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung beigelegt werden. Die Bescheinigung finden Sie hier.

Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage und dazu, welche Unterstützung privat krankenversicherte Eltern erhalten, finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und auf der Homepage des  Bundesfamilienministeriums.

Für weitere Rückfragen sollten die Eltern sich an ihre gesetzliche Krankenkasse wenden, da diese am Ende über die Gewährung des Kinderkrankengeldes entscheidet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung


07.01.2021

Notbetreuung ab 11. Januar 2021

Liebe Eltern,

soeben haben uns weitere Informationen der Aufsichtsbehörde über die Errichtung einer Notbetreuung erreicht. Wir werden weiterhin eine Notbetreuung anbieten. Genaue Bestimmungen hierzu können Sie dem unten aufgeführten Schreiben der Aufsichtsbehörde, dem Newsletter sowie dem Elternbrief des Bayerischen Staatsministeriums entnehmen.

Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen sollten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Ihr Kind in der kommenden Woche die Kita besuchen wird. Für die Wochen danach gilt: Bitte senden Sie uns immer bis spätestens Donnerstag eine E-Mail, wann Sie die Notbetreuung in der darauffolgenden Woche benötigen. Sollten die Tage und Zeiten für die jeweiligen Wochen dieselben sein, vermerken Sie dies bitte in der ersten E-Mail. Sofern Sie uns eine Nachricht zukommen lassen, werden Sie eine Bestätigung von uns erhalten.

In der gesamten Zeit der Notbetreuung, werden wir kein Mittagessen anbieten können. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Brotzeit mit.

Vielen Dank für Ihr Mitwirken!

Ihr Team Maria Heimsuchung

 

Anschreiben der Aufsichtsbehörde:

Schreiben der Aufsichtsbehörde

 

383. Newsletter des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, 07.01.2021

Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung ab dem 11. Januar 2021

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen beschlossen, den aktuellen Lockdown vorerst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Der Bayerische Ministerrat hat daher am 6. Januar 2021 beschlossen, auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin geschlossen zu halten, wobei – wie bislang auch – eine Notbetreuung zulässig bleibt. Der Bayerische Landtag muss den Regelungen am Freitag, den 8. Januar 2021, noch zustimmen. Sollten sich daraufhin noch Änderungen ergeben, so werden wir Sie hierüber gesondert informieren.

Durch Ihre zahlreichen Eintragungen in das KiBiG.web zur Auslastung der Notbetreuung konnten wir feststellen, dass die Eltern vor Weihnachten sehr verantwortungsvoll mit der Notbetreuung umgegangen sind. Lediglich 8,5 Prozent der Kinder haben die Notbetreuung beispielsweise am 18. Dezember 2020 besucht. Ihre Eintragungen in das KiBiG.web helfen uns sehr dabei, die aktuelle Lage in den Kindertageseinrichtungen vor Ort einschätzen und bei Bedarf nachsteuern zu können. Wir möchten Sie daher bitten, die Eintragungen weiterhin vorzunehmen. So können wir zusätzliche Maßnahmen ergreifen, sollte dies notwendig werden. Kindertagespflegestellen können eine Eintragung im KiBiG.web aus technischen Gründen leider nicht vornehmen.

Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021 unverändert Anwendung. Das bedeutet konkret:

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun näher. Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft, sich und andere vor einer Corona-Virus-Infektion zu schützen.

Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen möchten wir bitten, keine Nachweise von den Eltern einzufordern, dass beispielsweise kein Urlaub gewährt wird. Mit dem hier verlinkten Formular können Sie sich jedoch von den Eltern schriftlich bestätigen lassen, dass die Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Eine solche Bestätigung ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Der Rahmenhygieneplan gilt auch in der Notbetreuung weiterhin unverändert fort.

Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass private Zusammenkünfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

 

Elternbrief des Bayerischen Staatsministeriums bezüglich der Testpflicht nach der Rückkehr aus Risikogebieten:

Elternbrief


15.12.2020

Kitaschließung ab Mittwoch, 16.12.2020 – Notbetreuung möglich

Liebe Eltern,

im Laufe des heutigen Vormittags haben wir von der Aufsichtsbehörde weitere Informationen erhalten. Diese können Sie aus dem Elternbrief und dem 379. Newsletter der Bayerischen Staatsregierung entnehmen:

Elternbrief zur Notbetreuung im Dezember

379-Newsletter

Die Notbetreuung findet vom 16.12. bis 22.12.2020 und vom 07.01 bis 08.01.2021 statt.

Sollten Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen, füllen sie bitte das Formular „Bestätigung
Notbetreuung“ aus und geben es am Mittwoch, 16.12.2020, in Ihrer Gruppe ab.

Formular – Bestätigung Notbetreuung

Das Formular wird auch am Gartentor zum Mitnehmen ausgehängt.
Um die Gruppen besser planen zu können, bitten wir Sie, uns heute bis spätestens 16.30 Uhr eine E-Mail an kiga-maria-heimsuchung@web.de zu schreiben.

Wir hoffen alle, gut durch diese schwierige Zeit zu kommen und bitten um Ihr Verständnis!

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team Maria Heimsuchung


14.12.2020

Zweiter Lockdown – Kitaschließungen ab Mittwoch, 16.12.2020

Liebe Eltern,

da es ab Mittwoch, 16.12.2021, einen zweiten Lockdown geben wird, schließt auch unsere Einrichtung. Ob und in welcher Form eine Notbetreuung stattfinden wird, ist uns seitens der Behörden leider noch nicht mitgeteilt worden. Sobald wir weitere Informationen haben, teilen wir Ihnen diese sofort mit.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!

Ihr Team Maria Heimsuchung


02.12.2020

Corona Update: 48 Stunden Symptomfreiheit, Attestpflicht entfällt

Liebe Eltern,

da sich die Attestpflicht bei Kindern nach durchstandener Erkrankung als schwierig erwiesen hat, haben Bund und Länder beschlossen, dass Kinder auch mit schwerer Symptomatik weder ein Attest noch einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, um die Kita wieder besuchen zu können.

Allerdings müssen die Kinder 48 Stunden symptomfrei und in einem guten Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sein, bevor sie die Kita wieder betreten dürfen.

Diese und weitere wichtige Informationen finden Sie in dem aktuellen Newsletter und in dem Elternbrief des Bayerischen Landesministeriums:

376. Newsletter

Elternbrief

Wir bitten Sie außerdem, bei der Wiederaufnahme des Kitabesuchs nach durchstandener Krankheit folgendes Formular auszufüllen und in der Gruppe abzugeben:

Formular_Bestaetigung der Symptomfreiheit

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!

Wir wünschen eine besinnliche Adventszeit und bleiben Sie gesund!

Ihr Team Maria Heimsuchung


19.11.2020

Krankheitssymptome – Newsletter

wir bitten Sie, den aktuellen Newsletter des Bayerischen Landesministeriums bezüglich Krankheits- und Erkältungssymptomen zu lesen.

Newsletter_Krankheitssymptome

Außerdem haben wir folgende Richtlinien erhalten:

Kinder mit schweren Symptomen müssen zu Hause bleiben bis sie mindestens 24 Stunden symptomfrei sind. Sollte der Arzt kein Attest ausstellen wollen, legen Sie uns bitte ein negatives Testergebnis vor.

Mitarbeiter*innen, welche leichte oder starke Symptome zeigen, dürfen die Einrichtung 48 Stunden nicht betreten. Bei leichten Symptomen dürfen die Mitarbeiter*innen nach 48 Stunden Fieberfreiheit wieder arbeiten, ein Test ist freiwillig. Bei starken Symptomen muss ein Test gemacht werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit! Bleiben Sie gesund!

Ihr Team Maria Heimsuchung


16.11.2020

Corona Update: Aktualisierter Rahmenhygieneplan für die Kindertagesbetreuung

Liebe Eltern, 

wir bitten Sie, folgende aktualisierte Rahmenhygienepläne des Bayerischen Staatsministeriums zu lesen.

Newsletter:

374 NL Aktualisierung Rahmenhygieneplan

Rahmenhygieneplan bzgl. des Infektionsschutzrechts:

Aktualisierter Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und HPT

Danach wird sich unsere Arbeit in nächster Zeit ausrichten.

Wir bitten um Verständnis und Ihre Mitarbeit.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund!

Ihr Team Maria Heimsuchung


09.11.2020

Liebe Familien,

die Kinder und das Personal der Pinguin- und Nilpferdgruppe sind bis einschließlich Dienstag, 10.11.2020, in Quarantäne. Die Gruppen werden am Mittwoch, 11.11.2020, wieder öffnen.

Die Kinder und das Personal der Bären- und Mäusegruppe sind bis einschließlich Mittwoch, 11.11.2020, in Quarantäne und dürfen die Gruppen ab Donnerstag, 12.11.2020, wieder besuchen.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Team Maria Heimsuchung

PS: Die Lebensmittelspenden an den Caritas – Tafelladen im Zuge von St. Martin können bis Freitag Früh, 13.11.2020, in den jeweiligen Gruppen abgegeben werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


03.11.2020

Wir sind über unser E-Mail Postfach erreichbar

Während der Quarantänezeit hat der Kindergarten geschlossen. Es wird dort keiner telefonisch erreichbar sein. Deshalb dürfen Sie gerne eine E-Mail schreiben:

kiga-maria-heimsuchung@web.de

Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten.

Viele Grüße

Ihr Team Maria Heimsuchung


03.11.2020

Corona Update und Informationen zur Testung

In der Nilpferdgruppe wurde leider ebenfalls ein Kind positiv auf Covid 19 getestet.

Aufgrund der Tandemgruppen bedeutet dies:

Alle Kinder und das Personal aus der Nilpferdgruppe und der Pinguingruppe begeben sich heute, 03.11.2020, in Quarantäne.

Die Testung der Nilpferd- und Pinguinkinder wird am Mittwoch, den 04.11.2020, ab 9:00 Uhr gestaffelt im Pfarrheim stattfinden!

Bitte entnehmen Sie den Zeitraum der Testung Ihres Kindes aus der folgenden Tabelle.

Uhrzeit Wer
9:00-9:10 Uhr Personal, das sich freiwillig testen lässt
9:10-9:30 Uhr Personal, das getestet werden muss
9:30-10:15 Uhr Alle Kinder aus der Nilpferdgruppe
10:15-10:40 Uhr Alle Kinder aus der Pinguingruppe mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens B – M
10:40-11:05 Uhr Alle Kinder aus der Pinguingruppe mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens P – Z

Die Teststation wird im Vorraum im Pfarrheim aufgebaut.

Bitte halten Sie beim Warten den Mindestabstand von 1,5m ein!!!

Sie gehen gemeinsam mit Ihrem Kind durch den Haupteingang in den Vorraum rein. Hier wird der Abstrich von Ihrem Kind genommen.

Nach dem Test gehen Sie durch den Nebenausgang aus dem Pfarrheim wieder raus.

Das Gesundheitsamt verschickt an Sie die Quarantäneverordnungen der Kinder oder gibt Sie Ihnen am Mittwoch persönlich bei der Testung mit. Diese kann dann Ihrem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Viele Grüße und alles Gute!

Ihr Team Maria Heimsuchung


02.11.2020

Wichtige Änderungen zur Testung

Die Testung der Bären- und Mäusekinder wird am Dienstag, den 03.11.2020, ab 9:00 Uhr gestaffelt im Pfarrheim stattfinden!

Bitte entnehmen Sie den Zeitraum der Testung Ihres Kindes aus der folgenden Tabelle.

Uhrzeit Wer
9:00-9:10 Uhr Personal, das sich freiwillig testen lässt
9:10-9:30 Uhr Personal, das getestet werden muss
9:30-10:15 Uhr Alle Kinder aus der Bärengruppe
10:15-10:30 Uhr Sollten Sie zu dieser Uhrzeit dran sein, wurden Sie bereits telefonisch kontaktiert.
10:30-10:50 Uhr Alle Kinder aus der Mäusegruppe mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens B-R
10:50-11:10 Uhr Alle Kinder aus der Mäusegruppe mit dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens S-Z

Die Teststation wird im Vorraum im Pfarrheim aufgebaut.

Bitte halten Sie beim Warten den Mindestabstand von 1,5m ein!!!

Sie gehen gemeinsam mit Ihrem Kind durch den Haupteingang in den Vorraum rein. Hier wird der Abstrich von Ihrem Kind genommen.

Nach dem Test gehen Sie durch den Nebenausgang aus dem Pfarrheim wieder raus.

Das Gesundheitsamt verschickt an Sie die Quarantäneverordnungen der Kinder oder gibt Sie Ihnen am Dienstag persönlich bei der Testung mit. Diese kann dann Ihrem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Viele Grüße und alles Gute!

Ihr Team Maria Heimsuchung


01.11.2020

Corona – Teststation

Liebe Eltern der Mäuse- und Bärengruppe,

am Dienstag, den 03.11.2020, wird am Vormittag eine Teststation in der Metzlerstraße am Kindergarten eingerichtet. Diese erfolgt in der Form eines „Drive In“. Es wurde eine Route festgelegt, welche die Familien zur Teststation führt. Bitte bleiben Sie im Auto sitzen. Der Test erfolgt durch das geöffnete Autofenster.

Eine Uhrzeit und ein Zeitfenster, in welchem die Teststation geöffnet haben wird, steht noch nicht fest. Sobald wir weitere Informationen durch das Gesundheitsamt erhalten haben, werden wir Ihnen diese zeitnah mitteilen!

Das Gesundheitsamt verschickt an Sie die Quarantäneverordnungen der Kinder oder gibt Sie Ihnen am Dienstag persönlich bei der Testung mit. Diese kann dann Ihrem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Trotz aller Umstände wünschen wir Ihnen ein schönes Wochenende! Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße

Stellv. Leitung

Bettina Ammann


31.10.2020

!!! Achtung !!!

In der Mäusegruppe wurde leider ein Kind positiv auf Covid 19 getestet.

Aufgrund der Tandemgruppen bedeutet dies:

Alle Kinder und das Personal aus der Mäusegruppe und der Bärengruppe, sind ab 31.10.2020 bis einschließlich 11.11.2020 in Quarantäne.

Wir wurden am 31.10.2020 über diesen positiv getesteten Fall vom Gesundheitsamt informiert.

Laut Gesundheitsamt dürfen alle anderen Gruppen der Einrichtung geöffnet bleiben.

________________________

Liebe Eltern der Raupen-, Käfer-, Pinguin- und Nilpferdgruppe:

Sollten Sie aufgrund der aktuellen Lage Sorge haben, entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihr Kind in die Einrichtungbringen oder zu Hause betreuen möchten.

Bleiben Sie gesund!

Stellv. Leitung

Bettina Ammann


30.10.2020

Corona – Kurzinformation

Liebe Eltern,

laut den Medien hat der Landkreis Oberallgäu mittlerweile Stufe dunkelrot erreicht. Wir haben Kontakt zur Aufsichtsbehörde aufgenommen.

Die Kindertagesstätten werden weiterhin den eingeschränkten Regelbetrieb aufrechterhalten (entspricht Stufe Gelb).

Für uns bedeutet dies weiterhin:

  • Bilden von festen Gruppen *Pinguine/Nili´s *Bären/Mäuse *Raupen/Käfer, somit werden drei Teams gebildet, die die jeweiligen Kinder betreuen
  • Notdienstplan greift
  • jede Gruppe führt eine extra Liste über Personen die die Einrichtung länger betreten (Therapeuten/Elterngespräche/Handwerker…)
  • Mund/Nasenbedeckung im Gang bei Bring- und Abholzeit, im Garten im direkten Gespräch mit Eltern
  • Kinder mit leichten Krankheitssymptomen dürfen in die Einrichtung kommen
  • Garten wird in zwei Hälften abgeteilt
  • Gang ist jeweils für die Tandemgruppen offen
  • Turnhalle und Bällebad ist nur für jeweils eine Gruppe offen
  • Geburtstagsessen abgepackt
  • Obst darf angenommen werden/aufschneiden und verteilen durch Personal
  • Mittagessen Ausgabe durch das Personal
  • Stündliches Lüften (Hygieneplan beachten!)
  • Elterngespräche finden mit Mund/Nasenbedeckung statt
  • keine Schülerpraktikanten mehr annehmen

Wir hoffen sehr, dass der eingeschränkte Regelbetrieb somit aufrechterhalten werden kann. Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße

Ihr Kita-Team Maria Heimsuchung


25.10.2020

!!! Corona Aktuell !!!

Liebe Eltern,

den Medien zufolge, ist der Corona-Grenzwert am Wochenende von Stufe gelb in 

Stufe rot gewechselt.

Am Montag, 26.10.2020, läuft alles ganz normal in Stufe gelb weiter.

Wir warten auf weitere Informationen und sobald wir diese haben, werden Sie persönlich vom Kita-Team informiert.

Voraussichtlich werden wir ein Wechselmodell einführen müssen. Eine Vorabinformation dazu finden Sie im beiliegendem Corona-Plan.

Bleiben Sie gesund!

Stellv. Leitung

Bettina Ammann


25.10.2020

Corona-Stufen-Plan

Corona-Plan Kita Maria Heimsuchung


27.07.2020

Wichtige Hinweise für die Ferienzeit

Auszug aus dem Newsletter 353: „Wichtiger Hinweis für die Ferienzeit“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (23.07.2020):

„Nach der aktuell geltenden Einreise-Quarantäneverordnung müssen sich Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, bei der Einreise in den Freistaat Bayern grundsätzlich für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Quarantäne begeben. Ausnahmen bestehen bspw. bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach den Maßgaben oben genannter Verordnung. Selbstverständlich ist für die Zeit der Quarantäne auch der Besuch einer Kita nicht gestattet. Dies gilt sowohl für die Beschäftigten als auch für die Kinder und Eltern. Das Robert-KochInstitut (RKI) weist die jeweils aktuelle Einstufung aller Risikogebiete auf seiner Internetseite aus. Wir appellieren daher an die Eltern, aber auch an die Beschäftigten, diese Konsequenzen bei der Reiseplanung zu bedenken.

Veröffentlichung des Rahmen-Hygieneplans für den Regelbetrieb

Die Überarbeitung des Rahmen-Hygieneplans durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird sich voraussichtlich um mindestens eine Woche verzögern. Grund hierfür ist die Weiterentwicklung der Regelungen zu Kindern mit leichten Krankheitssymptomen, die derzeit in einer Arbeitsgruppe des LGL mit Kinderärztinnen und -ärzten erarbeitet wird. Die Experten haben sich hierfür mehr Zeit ausbedungen. Hierauf hat das Familienministerium keinen Einfluss. Wir bitten dennoch um Ihr Verständnis. Die ab dem 1. September 2020 geltenden Regelungen werden so bald wie möglich veröffentlicht werden.“

Wir wünschen Ihnen schöne Ferien! Bleiben Sie gesund!

Ihr Team Maria Heimsuchung


01.07.2020

Krankheitssymptome

Auszug aus dem Newsletter 352 (Anlage 2) „Informationsblatt für Eltern zum eingeschränkten Regelbetrieb“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (01.07.2020):

„Seit dem 1. Juli 2020 befinden sich die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im eingeschränkten Regelbetrieb.

Das bedeutet zum einen, dass alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung wieder besuchen dürfen, sofern sie

  • keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit haben,
  • nicht in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und
  • keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen. […]

Ihr wichtigster Beitrag zur Unterstützung des eingeschränkten Regelbetriebs ist es, Ihr Kind nicht zur Betreuung zu bringen, wenn es Symptome einer übertragbaren Krankheit zeigt. Das Kind darf die Einrichtung erst wieder besuchen, wenn es ganz gesund ist.

Dabei geht es nur um akute Krankheiten: Kinder mit chronischen Krankheiten, die nicht übertragbar sind und bei denen die Ursache der Krankheitssymptome geklärt ist (z.B. Heuschnupfen, Asthma, Bronchitis), dürfen die Einrichtungen besuchen.

Kinder, die beispielsweise auch nur geringfügige Erkältungssymptome haben, dürfen ihre Kita nicht betreten. Dies sollte schon im Normalbetrieb ständige Praxis sein. In Zeiten einer Pandemie muss darauf aber besonders geachtet werden. Nur so kann das Risiko der Verbreitung des Corona-Virus begrenzt werden. Natürlich stehen die Eltern damit vor besonderen organisatorischen Herausforderungen. Wir bitten Sie aber die Konsequenzen zu bedenken, wenn anders verfahren würde und es zu einer Infektion mit dem Corona-Virus käme. Dann müsste ggf. die Einrichtung geschlossen werden und es müssten Kinder und unter Umständen ganze Familien sowie die Beschäftigten in Quarantäne geschickt werden. Der Eingriff wäre also deutlich größer. […]

Der Bayerischen Staatsregierung ist bewusst, dass die Zeit der Betretungsverbote die Eltern vor größte Herausforderungen gestellt hat. Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihren wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz. Es ist in unser aller Interesse, das Nötige dafür zu tun, Infektionsgeschehen in der Kindertagesbetreuung und damit verbunden erneute weitreichende Beschränkungen für die Zukunft soweit irgend möglich auszuschließen. Wir bitten um Ihre Mithilfe!“

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihr Team Maria Heimsuchung


30.06.2020

Wir haben wieder geöffnet!

Liebe Eltern,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass ab morgen den 01. Juli alle Kinder zurück in die Einrichtung kommen dürfen.

Zwar ist die Corona-Pandemie noch keinesfalls überstanden und Schutzmaßnahmen sind weiterhin erforderlich.

D.h. Im Kindergarten werden die Kinder an der Türe abgegeben und beim Abholen wieder hingebracht. Die Eltern betreten NICHT die Einrichtung.

In der Krippe bitten wir Sie beim Betreten sowohl beim Bringen wie auch beim Abholen die Hände zu waschen und einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.

 

Mittagessen können wir bis September nicht anbieten, deshalb bitten wir Sie ihrem Kind mehr Brotzeit einzupacken.

 

Vielen Dank für Ihre Verständnis

 

Ihr Team Maria Heimsuchung


04.06.2020

Weitere Öffnung der Kita

Liebe Eltern,

nach den Pfingstferien, ab dem 15.06.2020 dürfen alle Kinder wieder in die Kita, die im September von der Krippe in den Kindergarten wechseln.

Und:

Wie von der Stadt soeben mitgeteilt wird voraussichtlich die Kita wieder ab Mittwoch, den 01.07. 2020 für alle Kinder geöffnet haben.

Bitte beachten Sie, dass die “ Hygieneregeln “ nach wie vor gelten“

Bitte betreten Sie den Kindergarten nicht und geben Sie Ihr Kind mit Maske und wie angeschrieben an der Eingangstüre, bzw. der Gartentüre ab.

In der Krippe bitte Maske tragen und gleich nach dem Betreten, die Hände gründlich mit dem Kind und den eigenen waschen.

Wir bedanken uns und freuen uns schon auf  „normale Zeiten“!

Ihr Team Maria Heimsuchung


20.05.2020

Öffnung der Kindertagesstätte für Vorschulkinder und deren Geschwister

Liebe Eltern,

nun ist es soweit! Ein weiterer Schritt der Öffnung erfolgt ab Montag , den 25.05.2020.

Alle Vorschulkinder und deren Geschwister dürfen wieder in die Kita kommen.

Die Kinder werden wieder in ihre Stammgruppen gehen und mit den anderen Kindern aus ihrer Gruppe zusammen sein können.

Wir bitten Sie auch ganz herzlich uns genau mitzuteilen, zu welchen Zeiten Ihr Kind die Kita besuchen wird. Dies benötigen wir um den Dienstplan auszuarbeiten. Besonders wichtig ist es, dass wir wissen, wie und ob ihr Kind in den Pfingstferien kommt. Normal hätten wir ja die zweite Pfingstferienwoche geschlossen , haben aber aufgrund Corona einen Notdienst eingerichtet. Dieser wird aber mit sehr wenig Personal besetzt sein. Wir bitten Sie ihr Kind nur zu bringen, wenn es dringend erforderlich ist.

Wir freuen uns sehr, dass die Kinder kommen dürfen!

Team Maria Heimsuchung


28.04.2020

Absage Elternfest

Liebe Eltern,

leider müssen wir aufgrund der Corona Pandemie das geplante Fest der Kita am 14.05.2020 absagen.

Halten Sie die Ohren steif, es wird auch wieder andere Zeiten geben.

 

Herzliche Grüße

Ihr Team Maria Heimsuchung


28.04.2020

Ausbau der Notbetreuung

Notfallbetreuung wird ab kommender Woche ausgebaut

Die Notfallbetreuung in Kitas und Kindergärten wird ab dem 27. April ausgebaut werden. In Zukunft soll es genügen, wenn EIN Elternteil in einem „systemrelevanten Beruf“ arbeitet. Auch die Gruppe der Alleinerziehenden, die wieder arbeiten wollen/müssen, kann die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen.

Lehrer, Steuer- und Rechtsberater sowie Seelsorger haben ab Wochenbeginn ebenfalls Anspruch auf eine Notbetreuung für ihre Kinder. Voraussetzung sei aber immer, dass das Kind nicht von einer volljährigen Person im Haushalt beaufsichtigt werden könne, betonte das Ministerium.

Sozialministerin Trautner kündigte an, gemeinsam mit Experten Hygienekonzepte für Kindergärten zu erarbeiten – auch um Erzieherinnen und Erzieher zu schützen.

Ein konkretes Datum, wann Kitas und Kindergärten wieder geöffnet werden könnten, nannte Söder nicht.

„Wir haben doch jetzt eigentlich in den letzten Wochen mit viel Geduld und kluger Strategie eine andere Situation als in anderen Teilen Europas“, so Söder. „Wir sollten das nicht riskieren. Wir sollten nicht zu ungeduldig sein.“ Deshalb dürfe man jetzt keine „hektischen und überstürzten Risiken eingehen“, hatte Söder schon am Dienstag in den ARD-Tagesthemen gesagt.

Wer mit zu schnellen Erleichterungen einen Rückfall riskiere, werde in drei bis vier Wochen, wenn dann ein neuer Shutdown nötig würde, jedes Vertrauen verspielt haben.

Am 30. April soll laut Bundeskanzlerin Merkel noch einmal über weitere Maßnahmen und mögliche Lockerungen beraten werden.

(Stand: 20.04.2020)


21.04.2020

Info 21.04.2020

Liebe Eltern,

wie von der Regierung angekündigt bleibt die Kita weiterhin bis auf die Notbetreuung bis vorerst 10.05.2020 geschlossen.

Die Regierung gibt noch bekannt, wer in Zukunft Anspruch auf Notbetreuung hat. Diese Woche gelten auf jeden Fall noch die bereits veröffentlichten Regeln.

weitere Informationen auf:

Coronavirus Ausweitung Notbetreuung

 

Bleiben Sie gesund und herzliche Grüße


16.04.2020

Info 16.04.2020

allgemeinverfuegung_20200416_av_schulen_kitas-1


Info vom 24.03.2020

Coronavirus
Informationen für die Eltern
Die Zahl der Erkrankungen am Coronavirus ist in den letzten Tagen in Bayern deutlich an-gestiegen. Deshalb dürfen Kinder vorerst bis einschließlich 19. April 2020 keine Kin-dertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Damit entfallen derzeit die regulären Betreuungsangebote.Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Die Eltern dürfen diese Kinder auch in die Einrichtungen bringen und von dort wieder abholen, es gelten entsprechende Ausnahmen von den Ausgangsbeschränkungen. Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn
  • ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder
  • beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen.In der Gesundheitsversorgung und der Pflege kann es aufgrund der aktuellen Krisensituation und der in diesem Rahmen ergriffenen Maßnahmen zu einem steigenden Personalbedarf kommen. In diesen beiden Bereichen besteht daher ab Montag, dem 23. März 2020 die Berechtigung zur Notbetreuung schon dann, wenn nur ein Elternteil in der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig ist.Die Gesundheitsversorgung umfasst beispielsweise neben Krankenhäusern, (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken und den Gesundheitsämtern auch den Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung. Hier geht es aber nicht nur um Ärzte und Pfleger, sondern um alle Beschäftigten, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen: Dazu zählt etwa auch das Reinigungspersonal und die Klinikküche. Die Pflege umfasst insbesondere die Altenpflege,
aber auch die Behindertenhilfe, die kindeswohl sichernde Kinder-und Jugendhilfe und das Frauenunterstützungssystem (Frauenhäuser, Fachberatungsstellen/Notrufe, Interventions-stellen).Zu den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur–also den Bereichen in de-nen es auf beide Eltern ankommt-zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der sonstigen Kinder-und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf), des Personen-und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen), der Medien (insbesondere Nachrichten-und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation) und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Alleinerziehend bedeutet, dass das Kind mit ihm oder ihr in einem Haushalt wohnt und in diesem Haushalt keine weitere volljährige Person wohnt, die als Betreuungsperson dienen kann. Das Kind bzw. die weitere volljährige Person gehört zum Haushalt, wenn die Person in derselben Wohnung mit Haupt-oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Des Weiteren gelten folgende Voraussetzungen:
  • das Kind weist keine Krankheitssymptome auf,
  • das Kind war nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und das Kind weist keine Krankheitssymptome auf,
  • das Kind hat sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist (hier tagesaktuell abrufbar), oder seit seiner Rückkehr aus diesem Risikogebiet sind 14 Tage vergangen und es zeigt keine Krankheitssymptome.

Die Kinder, die die Einrichtung nach dieser Regelung besuchen dürfen, werden in der Einrichtung betreut, die sie gewöhnlich besuchen. Jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte stellt eine entsprechende Betreuung sicher. Die Träger stellen ein entsprechendes Betreuungsangebot zur Verfügung.Der Bayerischen Staatsregierung ist bewusst, dass die Betretungsverbote Eltern vor größte Herausforderungen stellen. Wir danken Ihnen ausdrücklich für Ihren Beitrag zum Infektionsschutz.

Wenn Sie wegen der Betreuung Ihres Kindes nicht zur Arbeit erscheinen können, gilt Folgendes:Ist Ihr Kind selbst erkrankt, können Sie nach Krankenversicherungsrecht einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Geregelt ist das im § 45 des Fünften Buches Sozialgesetz-buch (SGB V). Voraussetzung ist, dass Mutter oder Vater nach ärztlichem Zeugnis zur Betreuung ihres erkrankten und ebenfalls gesetzlich versicherten Kindes von der Arbeit fern-bleiben, eine andere Vertrauensperson zur Betreuung nicht zur Verfügung steht und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Für die Dauer des Bezugs von Kinderkrankengeld –für jedes Kind bis zu 10 Arbeitstagen, bei Alleinerziehenden bis zu 20 Arbeitstagen im Jahr –besteht ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit gegen den Arbeitgeber. Für Fragen sollten Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden.Ist Ihr Kind gesund und können Sie nicht zur Arbeit erscheinen, weil sie keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, müssen Sie Ihren Arbeitgeber umgehend darüber informieren. Oft kann in solchen Situationen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Zu denken ist etwa an Urlaub oder an einen Abbau von Überstunden. Gegebenenfalls kann auch von zu Hause aus im Homeoffice gearbeitet werden, wenn das im Betrieb zulässig ist. Je nach individueller Situation wäre zum Beispiel auch überlegenswert, mit dem Arbeitgeber eine vorübergehende Arbeitszeitreduzierung zu vereinbaren, um Beruf und Kinderbetreuung besser unter einen Hut zu bringen. Sofern Sie bereits in Teilzeit arbeiten, kann eventuell auch eine vorübergehende Änderung Ihrer Arbeitszeitverteilung ein hilfreicher Schritt sein, beispielsweise könnten Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie an bestimmten Tagen, an denen die Kinderbetreuung anderweitig sichergestellt ist, länger arbeiten und im Gegenzug an anderen Tagen zuhause bleiben. Unter Umständen könnte sich ein Anspruch auf Lohnfortzahlung aus der Vorschrift des § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ergeben. Darin ist geregelt, dass Arbeitnehmer ihren Lohn weiter beziehen, wenn sie für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch „ein in ihrer Person liegendes un-verschuldetes Leistungshindernis“ ausfallen. Diese Regelung kann aber im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden, was in der Praxis auch oft der Fall ist. Wichtig ist deshalb auf jeden Fall, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, aufeinander zu zugehen und gemeinsam zu klären, welche Lösung für alle Beteiligten am besten ist.Für die Frage, ob trotz Betretungsverbot weiterhin Elternbeiträge zu entrichten sind, sind die Regelungen im jeweiligen Betreuungsvertrag maßgeblich.

21.03.2020

Info vom 21.03.2020

Der Notdienst findet im Gebäude des Kindergartens Metzlersraße 19a wie folgt statt.

 

Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Die Bedingungen auf ein Anrecht auf einen Notbetreuungsplatz lesen Sie bitte immer in den neuen Veröffentlichungen. Die Zulassungen ändern sich ständig.

Infoseite des Staatsministeriums Bayern.

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php#baykibig

Aktuelle Informationen zur Kindertagesbetreuung

Grundsätzlich gilt von Montag, den 16. März 2020, bis Sonntag, den 19. April 2020, ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten. Ein Betretungsverbot für Beschäftigte gibt es nicht.

Ausnahmeregelungen gelten für Kinder, wenn beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und

  • die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet beim Robert-Koch-Institut) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen.

Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder-und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf), des Personen- und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen), der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation) und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten bedeutet dies, dass die Kinder, die vom Betretungsverbot ausgenommen sind, in der Kindertageseinrichtung betreut werden, die sie gewöhnlich besuchen. Es sind also keine speziellen Notfallkitas eingerichtet, sondern jede Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte stellt eine entsprechende Notbetreuung sicher.

Es muss eine Erklärung der Eltern zur Berechtigung einer Notbetreuung in der Kita abgegeben werden. Unterlagen dazu bekommen Sie in der Einrichtung.


13.03.2020

Schuleinschreibung

Schuleinschreibung am kommenden Dienstag, den 17.03.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, trotz der angekündigten Schulschließung in Bayern (bis 19.04.2020) findet die Schuleinschreibung statt.

In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt soll die Schuleinschreibung am kommenden Dienstag an beiden Sonthofer Grundschulen ohne die Anwesenheit der zukünftigen Schulkinder durchgeführt werden. Bitte kommen Sie mit den bereits benannten Unterlagen zu folgenden Uhrzeiten in die Schule:

Bitte kommen Sie ohne Ihr Kind!Der 15:00 Uhr bleibt bestehen. Der 16:00 Uhr Termin wird auf 15:45 Uhr vorverlegt. Der 17:00 Uhr Termin wird auf 16:30 Uhr vorverlegt.

Wir bitten um ihr Verständnis für diese Maßnahme.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.Marion Arnold, Rektorin B. Müermann

Tel.: 08321 6692-0

e-mail: info@gs-sonthofen-rieden.de

Fax: 08321 6692-16

homepage: http://www.gs-sonthofen-rieden.de

 

BITTE ENTNEHMEN SIE DIE AKTUELLEN INFORMATIONEN UNSERER SCHULHOMEPAGE GRUNDSCHULE SONTHOFEN AN DER BERGHOFER STRASSE http://www.gsb-sonthofen.de


13.03.2020

Info Corona

 

Liebe Eltern,

laut Beschluss der Regierung bleibt die Kindertagesstätte ab Montag, den 16.03.2020 bis einschließlich 17.04.2020 geschlossen.

Wir installieren eine Notgruppe für Kinder von Personen, bei denen beide Eltern in krisenrelevanten Berufen arbeiten.

Dazu gehören z.B: Gesundheitsberufe, bei Polizei oder THW, Pflegeberufe.

Den Anspruch haben alleinerziehende nur, wenn sie in den oben genannten Berufen arbeiten und keinerlei andere Möglichkeit haben ihr Kind betreuen zu lassen. Die Notgruppe ist im Kindergartengebäude von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.

Wir haben derzeit keine anderen Informationen und bitten um ihr Verständnis.

Neueste Informationen werden gegebenenfalls auf unserer Homepage oder in den öffentlichen Medien veröffentlicht.

Team Maria Heimsuchung